Kosten für Kinderwunschbehandlung

Behandlungskosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Ehepaare, bei denen beide Partner gesetzlich krankenversichert sind, bekommen weiterführende Kinderwunsch-Behandlungen (z.B. Inseminationen, IVF- oder ICSI-Behandlungen) unter bestimmten Voraussetzungen anteilig (50%) von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.

  • Voraussetzung ist, dass die Partner miteinander verheiratet sind und mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben müssen, wobei die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben darf.

Im Allgemeinen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 50 Prozent der Behandlungs- und Medikamentenkosten für insgesamt:

  • 8 Zyklen einer Insemination ohne vorherige hormonelle Stimulation plus
  • 3 Zyklen einer Insemination mit hormoneller Stimulation plus
  • 3 Zyklen einer IVF oder einer ICSI-Behandlung
  • Der privat zu zahlende Eigenanteil für z.B. eine IVF-Behandlung (beide Partner GKV) ohne zusätzliche Maßnahmen beträgt ca. 600-800 Euro + Medikamentenkosten (ca. 800 Euro).
  • Auch bei gemischt versicherten Paaren (PKV/GKV) ist in vielen Fällen eine Übernahme der gesamten Behandlungskosten von Mann und Frau über die PKV oder anteilig (ca. 50%) über die GKV im Rahmen der Kostenerstattung möglich.
  • Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen bieten zusätzlich zu der gesetzlich garantierten 50%igen Kostenbeteiligung (nach §27a SGB V) weitere freiwillige Leistungen (sog. Satzungsleistungen) an.

Die unten genannten Krankenversicherungen bieten solche Zusatzleistungen auf freiwilliger Basis an. Vor einem Wechsel der Krankenkasse sollten Sie sich in jedem Fall die Richtigkeit der Angaben bestätigen lassen. Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Darüber hinaus können von den jeweiligen Krankenkassen für eine Kostenübernahme weitere hier nicht genannte Einschränkungen gemacht werden (z.B. dass beide Partner zur jeweiligen Kasse wechseln müssen usw.).

Bahn-Bkk:

Die Bahn-BKK erstattet für Ehepaare, die beide bei der Bahn-BKK versichert sind, zusätzlich zum gesetzlichen Kostenanteil von 50 Prozent nun auch den 50-prozentigen Eigenanteil. Dies gilt für bis zu drei Behandlungsversuche. Diese Mehrleistung wird für alle gesetzlich berechnungsfähigen Leistungen im Zusammenhang mit der Kinderwunsch-Behandlung gewährt. Tipp: Sie sollten daher überlegen, nur für IVF/ICSI-Behandlungen die Satzungsleistungen einzufordern und bei eventuellen Inseminationen den Eigenanteil lieber privat bezahlen.

AOK Bremen/Bremerhaven:

100 % der Kosten des bewilligten Behandlungsplans werden übernommen (max. drei Versuche), wenn beide Partner bei der AOK Bremen/Bremerhaven versichert sind.

Weitere Infos zu erweiterter Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung finden Sie hier:

            https://www.krankenkasseninfo.de/test/kuenstliche-befruchtung

 

Private Krankenversicherung

Die Partner müssen nicht unbedingt miteinander verheiratet sein.

Es gilt das Verursachungsprinzip.In diesem Fall werden die Behandlungskosten grundsätzlich tarifgemäß zu 100% erstattet, wenn zusätzlich gewisse Erfolgsaussichten, d.h. eine Erfolgswahrscheinlichkeit von mindestens 15%, vorliegt.

 

Beihilfe

Den Beihilfeverordnungen ist über eine Verweisungsnorm gleich, dass die Regelungen des gesetzlichen Krankenkassenrechts in § 27a SGB V nebst den Richtlinien gelten. Somit kann die Beihilfe grundsätzlich auch wie eine gesetzliche Krankenkasse mit den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung angesehen werden.

 

Staatliche Förderung

Es können auch unverheiratete Paare gefördert werden!

Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch können bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion eine Unterstützung aus Bundes- und Landesmitteln erhalten.

  • Die Zuwendung beträgt 50 % des den Ehepaaren nach Abrechnung mit der (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherung sowie ggf. der Beihilfestelle/Heilfürsorge verbleibenden Eigenanteils

            oder

  • bei unverheirateten Antragstellern beträgt die Zuwendung für den ersten bis dritten Behandlungszyklus 25 %, für den vierten Behandlungszyklus 50% des verbleibenden Selbstkostenanteils

 In jedem Fall beträgt die Förderung jedoch höchstens für den ersten bis dritten Behandlungszyklus:

  1. IVF-Behandlung bis zu 800,- € des Eigenanteils und bei
  2. ICSI-Behandlung bis zu 900,- € des Eigenanteils

            und für den vierten Behandlungszyklus:

  1. IVF-Behandlung bis zu 1.600,- € des Eigenanteils und bei
  2. ICSI-Behandlung bis zu 1.800,- € des Eigenanteils.

 

  • Jeder Behandlungsversuch ist gesondert zu beantragen.
  • Die Zuwendung kann gewährt werden, wenn die Antragsteller Ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben und wenn das Alter der Frau zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 40. Lebensjahr und das Alter des Mannes zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 50. Lebensjahr liegt.

Bitte beachten Sie unbedingt den folgenden Hinweis:

Die Maßnahme ist zuwendungsfähig, wenn mit der Behandlung des jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus noch nicht begonnen worden ist. Maßnahmebeginn ist der Abschluss des Behandlungsvertrags oder die Abgabe einer Patientenerklärung zwischen der Ärztin oder dem Arzt und der Patientin oder dem Patienten für den jeweiligen Behandlungszyklus, sowie das Einlösen von Rezepten.

Erst wenn den Antragstellern der Bewilligungsbescheid über die Gewährung der Zuwendung zugestellt wurde, kann mit der Behandlung begonnen werden.

 

Steuern

Egal ob IUI, IVF oder ICSI, wer einen Teil der Kosten selbst tragen muss, kann die Ausgaben in seiner Steuererklärung eintragen – und zwar als außergewöhnliche Belastung. Denn steuerlich gesehen gehören die Kosten einer künstlichen Befruchtung zu den Krankheitskosten.